1. Aufnahmeantrag downloaden und ausfüllen. 2. Telefonisch bei 1. oder 2. Vorstand melden und einen Termin vereinbaren. Oder besucht uns am Anglerheim.
Informationen für häufig gestellte Fragen.
Wie kann ich Vereinsmitglied werden?
Die Beiträge
Aktiver Jahresbeitrag ab 18 Jahre | —— | 60,00€ |
Ermäßigte Jahresbeitrag | —— | 55,00€ |
Passive Jahresbeitrag | 30,00€ | |
Jugendlicher bis 15 Jahre Jahresbeitrag | 00,00€ | |
Jugendlicher 16 bis 18 Jahresbeitrag | 12,00€ |
Die Höhe der Aufnahmegebühren wird vom Vorstandsschaft festgesetzt und beträgt einmalig 100,00 Euro pro Person.
Mitgliederpflichten
- 1. Jedes Vollmitglied ist zur Ableistung von Arbeitsstunden für die Errichtung, Instandhaltung und Betreibung von Vereinseinrichtungen verpflichtet.
- 2. Die Anzahl der mindestens zu leisteten Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Jahr.
- 3. Bei Nichterfüllung des Arbeitsdienstes ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Dies beträg 200.00 Euro
- 4. Die Anzahl der Arbeitsstunden sowie die Höhe der Ausgleichszahlung werden vom Vorstandsschaft festgesetzt.
- 5. Kann oder will ein Vollmitglied diese Arbeitsstunden innerhalb dieses Jahres nicht ableisten, so sind von ihm für jede nicht abgeleistete Stunde 20,00 Euro als Auslösung zu zahlen.
- 6. Der Vorstand legt eine Liste an, in welche die Mitglieder zusammen mit einem Vorstandsmitglieder die Arbeitsstunden eintragen.
Für Rentenalter, Schwer- oder Gehbehinderung (Nachweise erforderlich) sind davon befreit.
Zahlung und Fristen
- 1. Beitrags- und Eintrittsgeld-Forderungen des Vereins an seine Mitglieder werden durch Zusendung einer Beitragsrechnung mit Zahlungsfrist von 30 Tagen geltend gemacht.
- 2. Bei Nichtzahlung innerhalb dieser Zahlungsfrist erfolgt eine Zahlungserinnerung mit erneuter Angabe eines Zahlungszieles von 14 Tagen.
- 3. Erfolgt auch hierauf keine Zahlung innerhalb der gesetzten Frist, kann das Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen bzw. vom Verein ausgeschlossen werden.
- 4. Die Zahlungsfristen werden vom Vorstandsschaft festgesetzt und sind in der Vereinsordnung (Beitragsordnung) geregelt.
- 5. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen. Noch ausstehende Forderungen werden auf dem Rechtsweg geltend gemacht.
- 6. Für alle Beitrags- und sonstigen Forderungen des Vereines ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Vereins.
Gewässerordnung - Elsenz
Die Abschnitte II u. III (ab Herrenmühle Oberwasser bis Wehr Kriegsmühle) sind ab dem 01.Oktober 2016 komplett gesperrt. Das Angeln in diesen Abschnitten ist erst wieder ab dem *01. März 2017 erlaubt.
Die Strecken I u. IV ( Mündung (Neckar) bis Herrenmühle und Oberwasser Kriegsmühle bis Fischereigrenze) können weiterhin ganzjährig, unter Einhaltung der Schonzeiten, beangelt werden.
*Schonmaß: alle Forellenarten in der Elsenz min. 25cm
Durch die Abstimmung in der Hauptversammlung 2016, dürfen nur noch 3 Forellen pro Woche gefangen werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Kann man bei euch die Elsenzkarte kaufen?
Wir verkaufen an Nichtmitglieder KEINE Elsenzkarten. Die Elsenzkarte bekommen nur Vereinsmitglieder.
Kann man bei euch die Krebskarte für die Elsenz kaufen?
Wir verkaufen keine Krebskarte.
Kann man das Anglerheim mieten?
Ja, nach Rücksprache mit dem Vorstand.