1. Aufnahmeantrag downloaden und am PC ausfüllen und an vorstand [at] sav1949 [dot] de senden. 2. Der Vorstand meldet sich dann telefonisch oder per E-Mail zur Vereinbarung eines Vorstellungstermins. Über die Aufnahme des Antragstellers entscheidet der Vorstand.
Informationen für häufig gestellte Fragen.
Wie kann ich Vereinsmitglied werden?
Die Beiträge
Aktiver Jahresbeitrag ab 18 Jahre*) | —— | 100,00€ |
Ermäßigte Jahresbeitrag | —— | 55,00€ |
Passive Jahresbeitrag | 30,00€ | |
Jugendlicher bis 15 Jahre Jahresbeitrag | 00,00€ | |
Jugendlicher 16 bis 18 Jahresbeitrag | 12,00€ |
*) Im Jahresbeitrag ist die Jahresangelerlaubnis für die Elsenz enthalten. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Mitgliederpflichten
- 1. Jedes Vollmitglied ist zur Ableistung von Arbeitsstunden für die Errichtung, Instandhaltung und Betreibung von Vereinseinrichtungen sowie Mithilfe bei Veranstaltungen verpflichtet.
- 2. Die Anzahl der mindestens zu leisteten Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Jahr.
- 3. Bei Nichterfüllung des Arbeitsstunden ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Dies beträgt 200.00 Euro (siehe auch 5.)
- 4. Die Anzahl der Arbeitsstunden und die Höhe der Ausgleichszahlung werden von der Vorstandschaft festgesetzt.
- 5. Kann oder will ein Vollmitglied diese Arbeitsstunden innerhalb dieses Jahres nicht ableisten, so sind von ihm für jede nicht abgeleistete Stunde 20,00 Euro als Auslösung zu zahlen.
- 6. Der Vorstand legt eine Liste an, in der die Arbeitsstunden der Mitglieder laufend erfasst werden.
Rentner, körperlich Beeinträchtigte sowie Schwerbehinderte (Nachweise erforderlich) sind von der Arbeitspflicht befreit.
Zahlung und Fristen
- 1. Beitragsforderungen des Vereins an seine Mitglieder werden in der Regel per SEPA-Lastschrift eingezogen.
- 2. Misslingt die Abbuchung, erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Angabe eines Zahlungszieles von 14 Tagen.
- 3. Erfolgt hierauf keine Zahlung innerhalb der gesetzten Frist, kann das Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen bzw. vom Verein ausgeschlossen werden.
- 4. Die Zahlungsfristen werden von der Vorstandschaft festgesetzt und sind in der Vereinsordnung (Beitragsordnung) geregelt.
- 5. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen. Noch ausstehende Forderungen werden auf dem Rechtsweg geltend gemacht.
- 6. Für alle Beitragsforderungen und sonstigen Forderungen des Vereines ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Vereins.
Gewässerordnung - Elsenz
Derzeit können alle Abschnitte der Elsenz (unter Einhaltung der Schonzeiten) zum Angeln freigegeben. Wir unterscheiden folgende Abschnitte:
I: Mündung in den Neckar bis Herrenmühle
II: Herrenmühle Oberwasser bis Wehr Kriegsmühle
III: Oberwasser Kriegsmühle bis Fischereigrenze (beschildert).
*Schonmaß für Bach- und Regebogenforellen in der Elsenz: 25 cm.
Es dürfen maximal 3 Forellen pro Woche gefangen werden!
Bitte meldet außergewöhnliche Beobachtungen (kranke oder verletzte Fische, Umweltschäden u. dgl.) unbedingt unserem Gewässerwart oder einem anderen Vorstandsmitglied. Schwarzangelei bitte umgehend auch der Polizei melden (Notruf 110)!
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Kann man bei euch die Elsenzkarte kaufen?
Wir verkaufen an Nichtmitglieder KEINE Elsenzkarten. Die Elsenzkarte bekommen nur Vereinsmitglieder.
Kann man bei euch die Krebskarte für die Elsenz kaufen?
Wir verkaufen keine Krebskarte.
Kann man das Anglerheim mieten?
Ja, nach Rücksprache mit dem Vorstand.